Liebe Tennisfreunde,

seit dem 25.04.2021 kann auf unserer schönen Tennisanlage mittlerweile wieder auf allen Plätzen gespielt werden.

Leider wird uns Corona aber auch noch in diesem Sommer beschäftigen!

Aus diesem Grund sind bei uns auf der Platzanlage zwingend die jeweils aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der COVID 19 Pandemie zu beachten. Die Regelungen des BTV für die Vereinsverantwortlichen möchten wir Euch ebenfalls nicht vorenthalten und können hier eingesehen werden.

Die Anzahl der Personen, die gemeinsam spielen bzw. trainieren dürfen ist derzeit vom Inzidenzwert abhängig und aus dem BTV – Stufenplan  ersichtlich. Die stets aktuellen Infektionszahlen für Bayern seht ihr anschaulich auf der Karte des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit.

In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere auf folgendes (Stand 10.05.2021) hinweisen:

  1. Außerhalb der Plätze besteht auf der Tennisanlage ab einem Alter von 15 Jahren FFP2-Maskenpflicht; zwischen sechs und 14 Jahren ist eine Alltagsmaske ausreichend.
  2. Es darf grundsätzlich nur Einzel gespielt werden. Diese Regelung gilt auch für das Training mit und ohne Trainer. Soweit der Trainer nicht mitspielt, kann der Trainer mit einer 2er-Gruppe trainieren. Das Einspielen des Balles durch den Trainer ist noch kein Mitspielen! Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ist ein Gruppentraining mit bis zu fünf Teilnehmern mittlerweile auch in Bayern erlaubt. Für den Fall, dass alle Spielerinnen und Spieler dem gleichen Hausstand zuzurechnen sind, ist auch Doppel möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mehr zu den laut Kontaktbeschränkung angegebenen Personenzahlen. Das heißt, sie können zusätzlich zu den im Stufenplan beschriebenen Personen z.B. an einem Doppel oder im Training teilnehmen. Informationen findet ihr unter https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html.
  3. Die Umkleidekabinen und das Clubheim, sind mit Ausnahme des Eingangsbereichs und der Toilette geschlossen.
  4. Die Kontaktdatennachverfolgung ist sicherzustellen. Dazu ist es erforderlich, dass alle Spielerinnen, Spieler, Besucherrinnen und Besucher auf den bereitgestellten Anwesenheitsnachweisen ihre Namen und ihre Anwesenheitsdauer (Datum, Uhrzeit Beginn und Ende), sowie ihre Telefonnummer hinterlassen. Damit das auch mit dem Datenschutz konform ist, steht ein Briefkasten neben dem Eingang zur Verfügung, in den diese Anwesenheitsinformation eingeworfen werden soll. Die Informationen müssen einen Monat aufgehoben werden. Hier findet man den erforderlichen Anwesenheitsnachweis, welcher gerne auch schon zuhause vorbereitet werden kann. Alternativ haben wir auf der Tennisanlage an verschiedenen Stellen einen QR-Code angebracht, welcher eine digitale Kontaktdatenerfassung ermöglicht. Für die ganze Tennisanlage existiert ausschließlich ein QR-Code, verschiedene Bereiche gibt es nicht. Bitte das Abmelden beim Verlassen der Anlage nicht vergessen! Informationen hierzu findet ihr unter https://corona-anmeldung.de/. Für Kinder und Jugendliche erfolgt die Erfassung während des Trainings durch die Trainer, hier ist kein gesonderter Anwesenheitsnachweis zu erbringen.

Wir bitten um Euer Verständnis und hoffen, dass Tennis bald ohne Einschränkungen wieder möglich sein wird.

Euer Vorstandsteam!